Vermessungskosten – Was kostet eine Vermessung?
Die Vermessungskosten sind abhängig von der jeweiligen Leistung. Es wird unterschieden zwischen
- Vermessungskosten für hoheitliche Vermessungsleistungen
- Vermessungskosten für sonstige Vermessungsleistungen
Die Vermessungskosten für hoheitliche Vermessungsleistungen wie beispielsweise der Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenzvermessung sind an die Vergütungsordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gebunden.
Die Vermessungskosten für sonstige Vermessungsleistungen sind an keine Vergütungsordnung gebunden und daher Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Vermesser.
Vermessungskosten für hoheitliche Vermessungsleistungen
Die Vermessungskosten für alle hoheitlichen öffentlich-rechtlichen Vermessungsleistungen in Berlin wie beispielsweise
- Bildung neuer Grenzen, Grenzherstellung und Abmarkung
- Lageplanerstellung als Bauvorlage
- Von der Bauaufsichtsbehörde geforderte Absteckungen (Feinabsteckung)
- Kontrollvermessung baulicher Anlagen mit Bescheinigungen
- Gebäudevermessung zur Fortführung des Katasters
müssen nach der geltenden ÖbVI -Vergütungsordnung abgerechnet werden.
Diese Vergütungsordnung ist für alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Berlin bindend. Das heißt, die Vermessungskosten für hoheitliche Vermessungsleistungen sind bei allen Berliner ÖbVI identisch.
Wer darf hoheitliche Vermessungsleistungen anbieten?
Hoheitliche Vermessungsleistungen dürfen in jedem Bundesland, also auch in Berlin, nur von den Vermessungsämtern der Bundesländer oder den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aus dem jeweiligen Bundesland durchgeführt werden. Das heißt: Wenn Sie in Berlin beispielsweise ein Lageplan zum Bauantrag oder eine Grenzvermessung durchführen lassen möchten, müssen Sie dafür einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus Berlin beauftragen. ÖbVI aus anderen Bundesländern dürfen diese und andere hoheitliche Vermessungsleistungen in Berlin nicht anbieten und ausführen.
Vermessungskosten für sonstige Vermessungsleistungen
Für alle anderen, nicht hoheitlichen Vermessungsleistungen sowie Honorar- und Beratungsleistungen gibt es keine verbindliche Bindung an die Vergütungsordnung oder die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Kosten werden in der Regel nach Aufwand abgerechnet und sind individuell vereinbart.
Vermessungskosten Ihres Projekts
Sie möchten in Berlin etwas vermessen lassen und möchten wissen, wie viel das kostet?
Wir beraten und unterstützen Sie gerne!