vermessung von Grundstücken
Wesentlicher Bestandteil der Grundstücksvermessung ist die Grenzvermessung.
Grenzvermessung – dafür braucht man sie
Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie darf gemäß des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) nur von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) des Landes Berlin sowie von den Vermessungsämtern der Bezirke durchgeführt werden.
Bei einer Grundstücksvermessung, genauer einer Grenzvermessung werden auf Grundlage der Katasterunterlagen beziehungsweise der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die Grenzen des Grundstücks vor Ort untersucht und überprüft.
Eine Grenzvermessung dient zwei unterschiedlichen Zwecken:
- Herstellung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzherstellung/Grenzanzeige)
- Bildung neuer Flurstücksgrenzen
Herstellung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzherstellung/ Grenzanzeige)
Sowohl die Grenzanzeige als auch die Grenzherstellung dienen dazu, die bestehenden Grenzen vor Ort sichtbar zu machen.
- Grenzherstellung: Bei einer Grenzherstellung wird die Lage von bestehenden Grenzen eines Flurstücks in der Örtlichkeit wieder hergestellt. Sollten Grenzpunkte nicht mehr vorhanden sein, werden die Abmarkungen erneuert. Nach einem Grenztermin werden die neuen Abmarkungen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
- Grenzanzeige: Bei der Grenzanzeige werden nur die Grenzpunkte in der Örtlichkeit angezeigt. Es werden keine Abmarkungen vorgenommen. Eine Grenzanzeige ist dann sinnvoll, wenn z.B. das Grundstück eingezäunt werden soll.
Wenn es Grenzstreitigkeiten gibt, muss eine Grenzherstellung durchgeführt werden, eine Grenzanzeige reicht in diesem Fall nicht aus.
Bildung neuer Flurstücksgrenzen
Bei der Bildung neuer Flurstücksgrenzen werden durch Teilung vorhandener Flurstücke neue Flurstücke mit neuen Grenzen gebildet.
Die Kosten für Grenzvermessungen [Link zu Kostenseite] richten sich nach der ÖbVI Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO). Entscheidende Parameter für die Berechnung der Höhe der Gebühren sind:
- Länge der herzustellenden Grenzen und Anschlußgrenzen sowie die neue Grenzen
- Anzahl der alten und herzustellenden Grenzpunkte sowie der neuen Grenzpunkte
- Anzahl der neu zu bildenden Flurstücke und
- der aktuelle Bodenrichtwert
Grenzvermessung – so sieht der Ablauf aus
Beratung und Beauftragung
- Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung zu ihrem geplanten Vorhaben.
- Prüfung der baurechtlichen sowie planungsrechtlichen Situation
- Beratung zum Teilungsentwurf
- Prüfung des Kaufvertrags, des Teilungsplans etc.
Vorbereitung der Grenzvermessung
Bestellung der Katasterunterlagen:
- Die notwendigen Unterlagen werden beim zuständigen Vermessungsamt bestellt.
- Die Zusammenstellung und Bereitstellung der Unterlagen dauert in der Regel 2 – 3 Wochen.
- Die Dauer variiert von Bezirk zu Bezirk sehr stark, sodass auch Wartezeiten von bis zu 8 Wochen möglich sind.
Prüfung & Analyse:
- Nach Erhalt der Unterlagen werden diese geprüft und unter Berücksichtigung der geplanten Grenzvermessung analysiert.
- Darüber hinaus werden die für den Außendienst notwendigen Informationen für die Vermessung vor Ort aufbereitet.
Vorbereitung des Vermessungstermins:
- Je nach Zugänglichkeit des Grundstücks werden der Vermessungstermin vorbereitet und ggfs. notwendige Terminabsprachen mit den beteiligten Personen getroffen,
Durchführung der Grenzvermessung vor Ort
Schaffung des Lagebezugs:
- mithilfe des Berliner Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS)
Untersuchung der vorhandenen Grenzen:
- Vor Ort erfolgt die Lokalisierung vorhandener Grenzmarkierungen,
- Freilegung unterirdischer Grenzmarkierungen und
- das Aufmaß der vorgefundenen Grenzpunkte und weiterer relevanter Objekte baulicher Art sowie
- die Einbindung in das Lagebezugssystem.
Rechnerische Konstruktion der bestehenden Grenzen (je nach Umfang und Komplexität direkt vor Ort oder im Innendienst)
Umsetzung der geplanten Teilung und Abmarkung der (neuen) Grenzpunkte sowie entsprechende Messung und Dokumentation laut VermGBln (Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin) [Link auf Gesetz]
Auswertung und Verarbeitung der vor Ort erzielten Ergebnisse sowie Vorbereitung des Grenztermins
- Auswertung der Messdaten (Sicherung, Prüfung und Aufbereitung der Messdaten)
- Erstellung der erforderlichen Vermessungsunterlagen zur Übernahme ins Liegenschaftskataster. Hierzu gehören u.a.:
- Messdatenprotokolle
- Koordinatenlisten
der Vermessungsriss nach amtlichen Vorschriften sowie - die Niederschrift und Skizze zum Grenztermin
- Festlegung des Grenztermins (Terminabstimmung unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und Regeln sowie den Wünschen des Auftraggebers) und Versendung der Einladung zum Grenztermin an alle Beteiligten. Dies sind neben dem Eigentümer/n auch alle Grenznachbarn.
Grenztermin und Zusammenstellung der Vermessungsschrift
- Durchführung des Grenztermins. Dieser Termin dient zur Anzeige und Erläuterung des Grenzverlaufs in der Örtlichkeit, sowie zur Anhörung der Beteiligten, die sich zum alten bzw. neuen Grenzverlauf äußern können (Die Teilnahme am Grenztermin ist keine Pflicht!).
- Zusammenstellung und Einreichung der Vermessungsunterlagen
Bearbeitung und Übernahme durch das zuständige Vermessungsamt
Prüfung der eingereichten Unterlagen und Weiterbearbeitung durch das
- Vermessungsamt
- Übernahme in das Liegenschaftskataster
- Erstellung der Fortführungsmitteilung sowie amtlicher Nachweise
- Aktualisierung der Amtlichen Liegenschaftskarte („Flurkarte“)
- Aktualisierung der ALB-Auszüge (Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch)
- Versendung der Dokumente an den Grundstückseigentümer oder unser Büro.
Abschließende Arbeiten in unserem Büro
- Prüfung der Übernahmeunterlagen
- Weiterleitung der Unterlagen an den Grundstückseigentümer/Auftraggeber sofern dies nicht amtseitig bereits erfolgt ist.
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