Amtlicher Lageplan
Die Erstellung eines amtlichen Lageplans darf in Berlin nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt (gemäß BauVerfVO) werden.
Der amtliche Lageplan (zum Bauantrag oder zur Bauvoranfrage) ist ein wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen und enthält alle wesentlichen Informationen, die die Prüfung der bauordnungsrechtlichen und bauplanerischen Zulässigkeit ermöglichen.
Amtlicher Lageplan – der Inhalt
Zu den Planinhalten zählen u.a.:
- die rechtmäßigen Grenzen des Grundstücks, seine Umringsmaße und seinen Flächeninhalt,
- Eigentümerangaben
- die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück
- Flächen, die von Baulasten betroffen sind (Baulastflächen)
- die geplanten baulichen Anlagen („Projekteintragung“)
- die Abstandsflächen der geplanten und teilweise bestehenden baulichen Anlagen
- Zäune, Stellplätze, Mauern
- geschützte Bäume
- angrenzendes Straßenland bzw. öffentliche Verkehrsflächen
- sonstige Zuwegungen bzw. Leitungsrechte
- Höheninformationen und Informationen zur Bodenversiegelung
- Maßstab und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung (Nordpfeil)
- Nutzungsberechnung(GFZ,GRZ) sowie in Einzelfällen einen Baumassenberechnung
Amtlicher Lageplan – die Kosten
Entscheidende Parameter für die Berechnung der Vermessungskosten sind:
- die Umringslänge des Baugrundstücks
- die vorhandene Bebauung (Bruttogeschossfläche)
- die geplante Bebauung (Bruttogeschossfläche) sowie
- der aktuelle Bodenrichtwert des Baugrundstücks
So kommen Sie zu Ihrem amtlichen Lageplan
Beratung zum gewünschten und geplanten Vorhaben/ Vorbereitung der örtlichen Vermessung
- Prüfung der baurechtlichen sowie planungsrechtlichen Situation
- Beratung zu Rechten, Pflichten und Besonderheiten, die mit Ihrem Grundstück verbunden sind und informieren über gesetzliche und behördliche Bestimmungen, die im Bezug zum Nutzungsvorhaben stehen.
- Bestellung der Katasterunterlagen beim zuständigen Vermessungsamt
Hinweis: Die Zusammenstellung der Unterlagen dauert von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich lang, in der Regel ca. 2-3 Wochen, manchmal jedoch auch bis zu 8 Wochen!
- Abfrage Planungsrecht, Baulasten, Denkmalkarte
- Vorbereitung des Vermessungstermins vor Ort. Je nach Zugänglichkeit des Grundstücks werden notwendige Terminabsprachen mit den beteiligten Personen getroffen
Durchführung der örtlichen Vermessung
- Herstellung des Anschlusses an das amtliche Lage- und Höhensystem
- Codiertes Aufmaß der vorhandenen Topografie, vorhandenen Bebauung, Gelände und Gebäudehöhen des Grundstücks, der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sowie der benachbarten Grundstücke (bis 15 m), Einmessung von Grenzpunkten etc.
- Dokumentation der Messung sowie Erfassung weiterer relevanter Daten (Geschosszahl, Hausnummerierung, Nutzung etc.)
Auswertung und Verarbeitung der vor Ort erzielten Ergebnisse sowie Erstellung des Lageplans zur Projekteintragung
- Auswertung der Messdaten (Sicherung und Prüfung der Messdaten) und Planfertigung
- Um Ihnen die nötige Planungssicherheit zu geben, überprüfen wir nach Erhalt der Katasterunterlagen, ob es Unstimmigkeiten bezüglich des Grenzverlaufs gibt und dies relevant für die Planung ist – im Zweifelsfall mit einer Grenzvermessung – und stellen diese zusammen mit der vorhandenen Bebauung sowie der Topografie im Lageplan dar.
- Einarbeitung der Katasterunterlagen zur korrekten Darstellung der Grenzen im Lageplan
Fertigung des Amtlichen Lageplan zum Bauantrag sowie Erstellung der Nutzungsberechung
- Nach dem Erhalt der Genehmigungsplanung des Architekten erfolgt eine eingehende Prüfung, um sicher zu stellen, dass die Genehmigungsplanung des Architekten in Bezug auf die Lage und Abmessungen des Bauvorhabens den öffentlich rechtlichen Anforderungen genügen.
- Nach der Prüfung erfolgt die Eintragung der geplanten Bebauung in den amtlichen Lageplan (Projekteintragung) auf Grundlage der Genehmigungsplanung. Hierzu gehört auch die Eintragung der Abstandsflächen sowie etwaiger Baulastflächen.
- Vollgeschoßprüfung und Erstellung der Nutzungsberechnung als Bestandteil des Amtlichen Lageplan zum Bauantrag
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ). In einigen Fällen erfolgt auch die Berechnung der Baumassenzahl (BMZ).
- Prüfung und Bescheinigung der Richtigkeit und Siegelung der Papierausfertigung und Versand an den Bauherrn/Auftraggeber zur Einreichung beim zuständigen Amt.
Amtlicher Lageplan – Was kommt danach?
Auch nach dem Bauantrag stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.
Wir stecken für Sie ab, führen Setzungsbeobachtungen und Kontrollvermessungen durch, erstellen Bescheinigungen über Lage und Höhen des Gebäudes, erstellen Flächennachweise und führen nach Bauende die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudevermessung für Sie aus.
Sie haben Fragen zum amtlichen Lageplan?